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Publikation

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichen Reisen ins Ausland - Länderliste

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Länderliste von International SOS

Wenn deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Ausland schicken, müssen sie für viele Länder vorab das medizinische Risiko bewerten, dem ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt sein werden. Bei Reisen in tropische und subtropische Gebiete, aber auch andere Regionen der Welt, ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge vor der Abreise unerlässlich.

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Die Länderliste gibt die Gefährdungsgruppe zu jedem Land an verbunden mit dem Hinweis, ob arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nötig oder arbeitsmedizinische Vorsorge sinnvoll ist. Die Liste ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.

Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 

Die Länderliste zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei beruflichen Reisen ins Ausland gibt Personalabteilungen und Betriebsärzten eine Orientierungshilfe. Die Liste enthält Hinweise zu einer eventuell erforderlichen (gesetzlich vorgeschriebenen) arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge (gemäß ArbMedVV und G35), zu einer Gelbfieber- und Polio-Impfpflicht sowie Malariaprophylaxe-Empfehlungen. Ebenso beinhaltet die Länderliste Informationen darüber, wie das medizinische Risiko in den Ländern einzuschätzen ist. 

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) schreibt arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichen Reisen von Arbeitnehmern ins Ausland, und zwar für Länder der Tropen, der Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen vor (ArbMedVV, § 4 und Teil 4 des Anhangs). Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs die Pflichtvorsorge für die Beschäftigen zu veranlassen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge für das Ausland muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen hat.

Nähere Ausführungen werden in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nicht gemacht. Die Arbeitsmedizinische Regel AMR 6.6 gibt einige Hinweise zu Impfungen. Im früheren arbeitsmedizinischen Grundsatz 35 (G35) der Berufsgenossenschaften gab es weitere Ausführungen.

DGUV-Empfehlungen
In den neuen DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen gibt es auch wieder ein eigenes Kapitel zu „Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen” Hierin wird unter anderem auch auf Risiken, die durch eingeschränkte medizinische Versorgung im Zielland entstehen können, hingewiesen und es werden Empfehlungen zum fachlichen Inhalt der Vorsorge gegeben. Einheitliche Vorgaben, für welche Länder im einzelnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge für das Ausland gemäß ArbMedVV verpflichtend ansteht und welche Beratungs- und Untersuchungsangebote erforderlich sind, gibt es jedoch bisher nicht. Einige hilfreiche Ausführungsempfehlungen befinden sich allenfalls in der DGUV Information 240-350 und in den neuen DGUV-Empfehlungen. 

Die Experten von International SOS können Sie hinsichtlich der medizinischen Risiken für Ihre Mitarbeiter im Ausland beratenUnser Workforce Resilience Service bereitet Ihre Mitarbeiter auf vielschichtige Bedrohungen vor und bietet ihnen Unterstützung bei Fragen, Problemen oder in Krisen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR LÄNDERLISTE ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE

Gemeinsam mit den Organisationen

hat International SOS basierend auf Analysen und eigenen Erfahrungen eine Länderliste erarbeitet. Die Länderliste wird in Absprache mit Experten der Arbeitsmedizin, Reisemedizin und Tropenmedizin regelmäßig aktualisiert. Sie ist eine Richtschnur für Verantwortliche, die sich um die arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihre beruflich ins Ausland reisenden Mitarbeiter kümmern. 
 

 


Es werden 3 Gefährdungsgruppen unterschieden:

  • Gruppe 1

    Gruppe 1 beinhaltet Länder, in denen Personen, die auch in Deutschland in vergleichbarer Tätigkeit arbeiten, ohne weitere Maßnahmen eingesetzt werden können. Eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gem. ArbMed VV (§4 + Anhang 4.1.2) ist in der Regel nicht erforderlich, kann aber nach aktueller Risikobewertung (Erdbebengebiet etc.) ggf. erforderlich werden. Geringes medizinisches Risiko im Land - keine Reiseimpfungen erforderlich.

     

  • Gruppe 2

    Gruppe 2 beinhaltet Länder, in denen auf Grund der klimatischen, hygienischen oder Infrastruktur-Besonderheiten eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge im Sinne der ArbMedVV vorgeschrieben ist. In der Regel sind keine Impfungen zwingend für die Einreise in das Land vorgeschrieben oder werden nur saisonal gefordert (z.B. Saudi-Arabien, Menigokokken-Impfung während der Haddsch oder aktuell auf Grund einer Seuchenlage im Land - aktuelle Risikobewertung erforderlich). Mittleres oder hohes medizinisches Risiko im Land – keine Reiseimpfungen vorgeschrieben.
  • Gruppe 3

    Gruppe 3 beinhaltet Länder, in denen auf Grund der klimatischen, hygienischen oder Infrastruktur-Besonderheiten eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vorgeschrieben ist und Impfungen oder Prophylaxemaßnahmen, insbesondere eine Gelbfieberimpfung, zwingend für die Einreise in das Land vorgeschrieben oder dringend empfohlen sind. Mittleres oder hohes medizinisches Risiko im Land - Reiseimpfungen vorgeschrieben.

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