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Fürsorgepflicht

Leitfaden "Covid-19 - Was hat sich im Rahmen der Fürsorgepflicht geändert?"

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Erstmalig zum Impfbeginn durch die Betriebsärzte in Deutschland hatten wir im Juni 2021 den Leitfaden "COVID-19 - Was hast sich im Rahmen der Fürsorgepflicht geändert?" veröffentlicht. Im Leitfaden geht es darum, wie sich die Fürsorgepflichten von Arbeitgebern unter Pandemiebedingungen gestalten, insbesondere auch für Dienstreisen und Entsendungen. Über das Thema Impfungen hinaus beschäftigt sich der Leitfaden ausführlich und rechtlich fundiert auch mit Fragen der Testpflicht, des Homeoffice, der Entgeltfortzahlung, der Entschädigung bei Quarantäne, der Zulässigkeit von Dienstreisen in Risikogebiete, der Fürsorgepflichten bei längeren Auslandseinsätzen sowie mit weiteren wichtigen arbeitsrechtlichen Aspekten der Pandemie.

Da die Entwicklungen rund um Corona und den damit verbunden Vorgaben für die Betriebe sehr dynamisch sind, haben wir uns entschlossen, diese Arbeitshilfe gemeinsam mit den Autoren von KPMG Law und der Universität Düsseldorf zu aktualisieren. So können Sie für Ihren Betrieb auch weiterhin die richtigen Entscheidungen treffen.

Im Leitfaden wurden insbesondere die folgenden Inhalte aktualisiert: 

  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält z.B. neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.
  • Neue Entschädigungsregelung bei Quarantäne: Die meisten Nicht-Geimpften sollen bei einer angeordneten Corona-Quarantäne ab spätestens 1. November 2021 keine Entschädigung mehr erhalten. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen.
  • Nicht in der EU zugelassene Impfstoffe: Wie geht man mit Mitarbeitern um, die im Ausland mit nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden? Dazu sagt die STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung vom 17. September 2021 u.a., dass „Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden ... eine erneute Impfserie benötigen, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen."
  • Impfpflicht im Ausland: Arbeitgeber in Deutschland haben nur in Ausnahmefällen das Recht, von ihren Mitarbeitern im Inland eine Impfung zu fordern. Für Einsätze im Ausland dagegen kann durchaus eine Impfpflicht bestehen. Immer mehr Länder führen Impfpflichten für Erwachsene ein (siehe z.B. Tadschikistan, Turkmenistan) bzw. gestatten es Unternehmen, Mitarbeitern eine Impfpflicht vorzuschreiben (z.B. USA). Wie wirkt sich das auf z. B. auf Dienstreisende aus Deutschland aus?

Die Einzelheiten zu den genannten Punkten erfahren Sie im Leitfaden. Mehr Informationen und das Download-Formular finden Sie hier.