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Publikation

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichen Reisen ins Ausland laut arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung

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Länderliste von International SOS

Wenn deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Ausland schicken, müssen sie für viele Länder vorab das medizinische Risiko bewerten, dem ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt sein werden. Tropische und subtropische Gebiete, aber auch andere Regionen der Welt verlangen arbeitsmedizinische Vorsorge vor der Abreise.

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Die Länderliste gibt die Gefährdungsgruppe zu jedem Land an verbunden mit dem Hinweis, ob arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge ansteht oder arbeitsmedizinische Vorsorge sinnvoll ist. Die Liste ist in Deutsch und Englisch verfügbar.

Die Länderliste zur arbeitsmedizinischen Vorsorge von International SOS gibt Personalabteilungen und Betriebsärzten eine Orientierungshilfe. Die Liste enthält Hinweise auf eine eventuell erforderliche (gesetzlich vorgeschriebene) arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge (gem. ArbMedVV), auf eine mögliche Impfpflicht sowie Malariaprophylaxe-Empfehlungen. Ebenso beinhaltet die Länderliste Informationen darüber, wie das medizinische Risiko in den Ländern einzuschätzen ist.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) schreibt arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichen Reisen von Arbeitnehmern ins Ausland, und zwar für Länder der Tropen, der Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen vor (ArbMedVV, § 4 und Teil 4 des Anhangs).
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs die Pflichtvorsorge für die Beschäftigen zu veranlassen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge für das Ausland muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen hat.

Nähere Ausführungen werden in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nicht gemacht. Die Arbeitsmedizinische Regel AMR 6.6 gibt einige Hinweise zu Impfungen. Im früheren arbeitsmedizinischen Grundsatz 35 (G35) der Berufsgenossenschaften gab es weitere Ausführungen.

In den neuen DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen gibt es auch wieder ein eigenes Kapitel zu „Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen” Hierin wird unter anderem auch auf Risiken, die durch eingeschränkte medizinische Versorgung im Zielland entstehen können, hingewiesen und es werden Empfehlungen zum fachlichen Inhalt der Vorsorge gegeben.
Einheitliche Vorgaben, für welche Länder im einzelnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge für das Ausland gemäß ArbMedVV verpflichtend ansteht und welche Beratungs- und Untersuchungsangebote erforderlich sind, gibt es jedoch bisher nicht. Einige hilfreiche Ausführungsempfehlungen befinden sich allenfalls in der DGUV Information 240-350 und in den neuen DGUV Empfehlungen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR LÄNDERLISTE ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE

Experten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM), der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e.V. (DFR), des Instituts für Arbeitsmedizin der Universität Mainz und von International SOS haben auf Grund eigener Erfahrungen und Analysen eine Länderliste erarbeitet.

Die Länderliste wird in Absprache mit Experten der Arbeitsmedizin, Reisemedizin und Tropenmedizin regelmäßig aktualisiert. Sie ist eine Richtschnur für die arbeitsmedizinische Vorsorge für das Ausland. 
 

 


Es werden 3 Gefährdungsgruppen unterschieden:

  • Gruppe 1

    beinhaltet Länder, in denen Personen, die auch in Deutschland in vergleichbarer Tätigkeit arbeiten, eingesetzt werden können. Eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß ArbMedVV ist in der Regel nicht erforderlich, kann aber nach aktueller Risikobewertung (infrastrukturelle, medizinische Versorgungsprobleme) ggf. erforderlich werden. - Geringes medizinisches Risiko im Land - keine Reiseimpfungen erforderlich

     

  • Gruppe 2

    beinhaltet Länder, in denen auf Grund der klimatischen oder hygienischen Besonderheiten eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vorgeschrieben ist. In der Regel sind keine Impfungen zwingend für die Einreise in das Land notwendig oder werden nur saisonal gefordert (aktuelle Gefährdungsbeurteilung erforderlich). - Mittleres oder hohes medizinisches Risiko im Land – keine Reiseimpfungen vorgeschrieben
  • Gruppe 3

    beinhaltet Länder in denen auf Grund der klimatischen oder hygienischen Besonderheiten eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sind Impfungen oder Prophylaxemaßnahmen, insbesondere eine Gelbfieberimpfung zwingend für die Einreise in das Land vorgeschrieben. - Mittleres oder hohes medizinisches Risiko im Land - Reiseimpfungen vorgeschrieben

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